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AGB

§ 1 Geltungsbereich

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners, denen die TGO Gasgeräte GmbH (im folgenden auch: Verkäufer) nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt, widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

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§ 2 Angebote/Vertragsschluss

1. Alle Angebote sind freibleibend. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.

2. Der Kaufvertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.

3. Weicht der Inhalt des Bestätigungsschreibens von der Bestellung ab, so gelten die Abweichungen als genehmigt, wenn der Käufer nicht unverzüglich widerspricht.

 

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

1. Alle unsere Preise gelten inklusive der gesetzliche Mehrwertsteuer zuzüglich der jeweiligen Versandkosten.

2. In der vorbehaltlosen Annahme der Rechnung liegt die Genehmigung des Kaufpreises insbesondere dann, wenn er vorher nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Für Waren, die nicht sofort geliefert werden können oder sol­len, bleiben Preiserhöhungen vorbehalten, da bis zum Tage der Lieferung Preiserhöhungen des Vorlieferanten (Importeurs) eintreten können.

3. Zahlungskonditionen werden dem Käufer vorab mitgeteilt.

4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Käufer die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

5. Sind Teilzahlungen vereinbart und bleibt der Käufer mit einer Rate länger als 14 Tage im

Rückstand, so wird der vereinbarte Gesamtpreis sofort fällig.

6. Bei Bekanntwerden einer bestehenden Zahlungsunfähigkeit oder einer wesentlichen

Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers steht dem Verkäufer das Recht zu,

die sofortige Zahlung aller offenen, auch der nicht fälligen, Rechnungen zu verlangen. Hinsichtlich noch nicht erfolgter Lieferungen wird der Käufer vorleistungspflichtig.

7. Die Zahlung durch Wechsel, Schecks und Akzepte unterliegt vorheriger Vereinbarung. Wechsel, Schecks und Akzepte werden stets nur zahlungshalber entgegen genommen. Bei Zahlung mit Wechseln, Schecks und Akzepten trägt der Käufer die Kosten, insbeson­dere Diskont- und Inkassospesen. Skontoabzug ist unzulässig.

 

§ 4 Versand/Lieferung

1. Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, doch übernimmt der Verkäufer keine Gewähr für die Einhaltung, auch wenn die Lieferfrist vorgeschrieben oder bestätigt war.

2. Der Versand erfolgt in allen Fällen in handelsüblicher Verpackung auf Rechnung und Gefahr des Empfängers von dem vom Verkäufer zu bestimmenden Ort aus. Der Verkäufer ver­pflichtet sich, die Waren auf dem nach seinem Ermessen besten Wege zu versenden.

3. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen. Der Verkäufer ist nicht ver­pflichtet, die Waren gegen Transportschäden zu versichern. Er nimmt aber auf Wunsch und Kosten des Käufers eine solche Ver­sicherung vor.

4. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Käufer gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet.

5. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass ein gesetzlicher Vertreter der TGO Gasgeräte GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
6. Annahmeverzug: Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

 

§ 5 Gewährleistung

1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Im Falle eines Mangels hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.

2. Die Haftung für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder natürliche Abnutzung entstanden sind, ist ausgeschlossen.

3. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Eventuelle Schadensersatzansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.

4. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, ist die Gewährleistung zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Unternehmer weitergehende Rechte zu.

5. Ist der Käufer Unternehmer, hat er die Ware nach Eintreffen unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen und, falls Mängel vorhanden sind, diese sofort schriftlich zu rügen. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.

6. Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche aus Gewährleistung spätestens nach 6 Monaten.

7. Für im Kulanzwege durchgeführte Arbeiten und für nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsfristen vorgenommene Mängelbeseitigungen, Nachlieferungen und Nachbesserungen wird jedwede Gewährleistung ausgeschlossen. Eine neue Gewährleistungsfrist wird hierdurch nicht in Gang gesetzt.

8. Der Verkäufer haftet wegen Fehlens der zugesicherten Eigenschaften nur, wenn die Eigenschaften bei Vertragsschluss schriftlich und ausdrücklich zugesichert waren. Prospektangaben, allgemeine Beschreibungen durch das Verkaufspersonal und die Angabe von DIN-Normen gelten nicht als Zusicherung von Eigenschaften.

9. Weiter gehende Ansprüche als die in Ziff. 1. bis 8. benannten sind, soweit sich nachfolgend oder aus nicht abdingbarem Recht nichts anderes ergibt, ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Der Verkäufer haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.

10. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Verkäufers und seiner Erfüllungsgehilfen auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen aus Produkthaftung oder aus Garantie sowie bei Ansprüchen aufgrund von Körper- und Gesundheitsschäden.

 

§ 8 Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur dann zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung zwischen den Vertragsparteien bestehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund.

2. Der Verkäufer behält sich das volle Verfügungsrecht über die Waren vor und ist zur jederzeitigen Zurücknahme berechtigt, falls die Begleichung der Forderungen durch den Käufer gefährdet scheint.

3. Ist das Eigentum durch Einbau der gelieferten Ware beim Käufer erloschen, so räumt der Käufer dem Verkäufer das Recht ein, die eingebauten Gegenstände auszubauen und

wegzunehmen. Zur Erreichung des vorgenannten Zweckes ist der Käufer verpflichtet, den Beauftragten des Verkäufers freien Zutritt zu dem Gelände oder den Räumlichkeiten des Käufers zu gestatten.

4. Zur Weiterveräußerung der gelieferten Waren ist der Käufer im Rahmen des

ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen in Höhe der Forderung zur Sicherung ab. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Abnehmer des Käufers die Abtretung der Forderung mitzuteilen und diese einzuziehen, wenn dies geboten scheint.

5. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Die in Ansehung der abgetretenen Forderung vom Käufer eingezogenen Beträge sind unverzüglich an den Verkäufer weiterzuleiten. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist unzulässig.

6. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

 

§ 10 Besondere Bedingungen und Hinweise

1. Der Käufer hat die für den Umgang mit Gasen und Gasgeräten maßgebenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie den Stand der Technik, zu beachten.

2. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien der Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, den Käufer gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben oder per Post an uns zurücksenden.

§ 11 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist Offenbach am Main.

2. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.

3. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an unserem Sitz in Offenbach zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.

 

§ 12 Datenschutz

Als die nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortliche Stelle versichert der Verkäufer, dass die Erhebung, die Speicherung, die Veränderung, die Übermittlung, die Sperrung, die Löschung und die Nutzung personenbezogener Daten des Käufers in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und übrigen gesetzlichen Regelungen erfolgt. Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Käufer mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten entsprechend den vorgenannten Hinweisen einverstanden.

 

§ 13 Schlussklausel

Soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Stand: 01.06.2024

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